Wirtschaftsprüfung–
Mehrwert für Ihr Unternehmen
Der Maßstab, an dem sich die moderne Wirtschaftsprüfung messen muss, geht weit über die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen hinaus.
Unser Ziel ist es, aus der beratenden Prüfung auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu generieren. Wir prüfen darum nicht nur Ihre Zahlen aus der Vergangenheit, sondern helfen bei den wachsenden Anforderungen an die Rechnungslegung, die Transparenz und das vorausschauende Risikomanagement. Bei der gesetzlichen und freiwilligen Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen greifen wir auf den risikoorientierten Prüfungsansatz zurück, der individuell auf den Mandanten abgestimmt, die kritischen Bereiche analysiert und eine effiziente Durchführung der Prüfung ermöglicht. Aufgrund langjähriger Prüfungserfahrung und entsprechender Branchenkenntnis stellen wir uns gezielt auf das signifikante Geschäfts- und Risikoumfeld unserer Mandanten ein.
Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeitsbereiche in der Wirtschaftsprüfung. Für weitere Informationen können die folgenden Begriffe angeklickt werden:
- Gesetzliche Jahresabschluss-Prüfungen
Je nach Größe des Unternehmens unterliegen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschiedlichen Prüfungspflichten.>Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen (§ 319 Abs. 1 S. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Prüfungspflicht.
Anhand der Größenmerkmale wie Bilanzsummen, Umsatzerlöse und Beschäftigung lassen sich Kapitalgesellschaften in kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften einteilen.
Ein mittelgroßes Unternehmen liegt vor, wenn für zwei aufeinander folgende Bilanzstichtage mindestens zwei der nachstehenden Größenmerkmale zutreffen:
- Bilanzsumme mehr als 10.000.000 Euro
- Umsatzerlöse mehr als 10.000.000 Euro
- Beschäftigung von mehr als 50 Arbeitnehmern
Ein großes Unternehmen liegt vor, wenn für zwei aufeinander folgende Bilanzstichtage mindestens zwei der nachstehenden Größenmerkmale zutreffen:
- Bilanzsumme mehr als 43.000.000 Euro
- Umsatzerlöse mehr als 50.000.000 Euro
- Beschäftigung von mehr als 250 Arbeitnehmern
Der Umfang des Jahresabschlusses bemisst sich nach der Haftung des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (GmbH & Co. KG) besteht der Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Neben dem Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter einen Lagebericht aufstellen (ausgenommen kleine Kapitalgesellschaften). Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter (oHG, KG) unterliegen dieser Pflicht nicht. Sie sind lediglich dazu verpflichtet einen einfachen Jahresabschluss nach § 242 Abs. 1 HGB aufstellen.
Unsere Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschluss-Prüfungen umfassen im Einzelnen:
- Gesetzliche und freiwillige Prüfungen bei Unternehmen sämtlicher Rechtsformen
- Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen
Konzernabschlussprüfung
- Entsprechend der Regelungen in § 316 Abs. 2 HGB sind Konzernabschlüsse und -lageberichte, welche bei Erfüllung der in § 290 HGB genannten Bedingungen aufzustellen sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Freiwillig aufgestellte Konzernabschlüsse und -lageberichte sind dann zu prüfen, wenn sie in Bezug auf nachgeordnete Mutterunternehmen befreiende Wirkung entfalten sollen.
- Besondere Schwerpunkte der Konzernabschlussprüfung bilden die Prüfung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit und korrekten Übernahme der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen sowie die Prüfung der konsolidierungsbedingten Anpassungen.
- Der Konzernabschlussprüfer hat auch die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse zu prüfen. Auf die Prüfung kann jedoch dann verzichtet werden, wenn die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen gem. §§ 316-324 HGB geprüft wurden.
- Einen wesentlichen Bestandteil der Konzernabschlussprüfung stellt die Prüfung der konsolidierungsbedingten Anpassungen dar. Diese umfassen insbesondere die Kapitalkonsolidierung (§§ 301, 302 HGB), die Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB), die Behandlung der Zwischenergebnisse (§ 304 HGB), die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) sowie die Steuerabgrenzung (§ 306 HGB).
Durch die Vielzahl der von uns geprüften Konzernabschlüsse haben wir ein beträchtliches Know-how aufgebaut, von dem auch Sie profitieren werden.
- Prüfung von Konzernlageberichten
- Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen (Stiftungen und Vereine)
- Prüfung von non-profit Organisationen
- Prüfung von Eröffnungs-, Zwischen- oder Schlussbilanzen aus gesetzlichen Anlässen
(Beteiligungserwerb, Kapitalerhöhung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausscheiden von Gesellschaftern)
- Freiwillige Jahresabschluss-Prüfungen
Auch für Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, wie z. B. kleine Kapitalgesellschaften führen wir freiwillige Prüfungen durch.
Nachfolgend zählen wir exemplarisch einige freiwillige Prüfungen auf:
- Freiwillige Prüfungen bei Unternehmen sämtlicher Rechtsformen
- Freiwillige Prüfung von Konzernabschlüssen
- prüferische Durchsicht von Abschlüssen
- Prüfung von Eröffnungs-, Zwischen- oder Schlussbilanzen aus sonstigen Anlässen (z.B. bei Beteiligungserwerb, Kapitalerhöhung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausscheiden von Gesellschaftern)
- Prüfung von Sonder- und Planbilanzen
- Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Abschlusserstellung
- Due-Diligence-Prüfung
- Sonderprüfungen
Im Rahmen von Sonderprüfungen prüfen wir für Sie gesetzliche und freiwillige Prüfungen. Sie sind nicht regelmäßig durchzuführen und sind daher nur in bestimmten Fällen von Bedeutung. Die Sonderprüfungen umfassen im Einzelnen:
- Gründungsprüfungen
- Prüfung wegen Kapitalerhöhung
- Geschäftsführungsprüfung nach § 142 AktG
- Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Abhängigkeitsbericht
- Mittelverwendungsprüfung
- MaBV-Prüfung
- Prüfung „Grüner Punkt“
- Kreditprüfung
- Unterschlagungsprüfung
- Organisationsprüfung
- Kostenrechnungs- und Preisprüfung
- Unternehmensbewertungen
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen zur Bewertung eines Unternehmens:
- den Verkauf/Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
- den Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft
- die Bewertung aufgrund von Erbauseinandersetzungen
- die Fusion bestehender Unternehmen
- die Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften
- den Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft nach Kündigung
- die Barabfindung von Minderheitsgesellschaftern
- die Gründung einer Gesellschaft mit Einbringung von Gesellschaftsanteilen
- die Entscheidungen über die Liquidation eines Unternehmens
Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.
Wir legen bei den Unternehmensbewertungen regelmäßig das Ertragswertverfahren oder die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) zugrunde. Diese Verfahren haben ihren Niederschlag in den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), insbesondere im Standard IDW S1, gefunden und sind in der Rechtsprechung anerkannt.
- Treuhandaufgaben
Durch die Übernahme von Treuhandaufgaben beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z.B. bei der
- Verwaltung fremden Vermögens
- Haltung von Gesellschaftsanteilen
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
- Betreuung und Verwaltung Kredit- und sonstigen Sicherheiten
- Liquidationen
- Vergleichsverwaltung
- Sanierung
In jedem Unternehmen stellen sich im zeitlichen Verlauf eine Vielzahl schwieriger Situationen ein. Absatzprobleme, Kostenexplosionen, Zahlungsverzug, Forderungsausfälle – typische Ursachen für Liquiditätsschwierigkeiten. Hierbei ist externe Hilfe oftmals (über)lebens- notwendig.
Wir ergänzen Ihre unternehmensspezifischen Fachkenntnisse durch unser betriebswirtschaftliches Fachwissen, um gemeinsam Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Unsere Leistungen umfassen hierzu im Einzelnen:
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten nach den anerkannten Standards des Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW)
- Erstellung von Fortführungsprognosen nach IDW-Standard
- Durchführung von Sanierungsfähigkeitsprüfungen
- Moderation von Verhandlungen
- Begleitung bei der Umsetzung der Konzepte
- Management des Sanierungsprozesses („Turn-Around“)
Neben gesetzlichen und freiwilligen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei Unternehmen der Privatwirtschaft in Industrie und Handel, Non-Profit Organisationen und Unternehmen im Gesundheitswesen, Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBv) liegt unser Fokus insbesondere auf der Prüfung und Beratung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Verlagen und Druckereien.
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Wir prüfen und beraten Versicherungsvereine jeder Größenordnung. Dazu gehören die sogenannten kleinen Versicherungsvereine, die der Aufsicht der jeweiligen Bundesländer unterliegen, und alle anderen Versicherungsvereine, die an das BaFin berichten müssen.
Wir betreuen deutschlandweit eine Vielzahl von kleinen und großen Versicherungsvereinen und besitzen deshalb eine hohe Erfahrung und ein ausgeprägtes Detailwissen in diesem oftmals schwierigen Bilanzierungsfeld.
- Verlage und Drucke
Auch Verlage und Druckereien sind in unserer Mandantschaft häufig vertreten. Wir sind deutschlandweit in diesen oft zusammenhängenden Branchen ein gefragter Ansprechpartner für Prüfung und Beratung.
Unsere langjährigen Branchenkenntnisse kommen uns bei der schnellen und kompetenten Bearbeitung der uns gestellten Aufgaben zugute. Durch die Vielzahl der Mandanten in diesem Bereich können wir eine sehr gute vergleichende Beratung (Benchmark) anbieten.